Startseite Online-Meldung - 2. HSCD Frühjahrsshow

Onlinemeldung - 2. HSCD Frühjahrsshow NRW

Wichtiger Hinweis!

Liebe Aussteller, 

mit jeder Meldung zur Clubshow des HSCD e.V. erhält man eine Systemgesteuerte Meldebestätigung. Solltet ihr keine Meldebestätigung erhalten haben, hat die Meldung nicht funktioniert. Bitte meldet in diesem Fall einfach erneut. Sollte so eine Hund versehentlich doppelt gemeldet sein, ist das überhaupt kein Problem, diesen wieder zu löschen, liegt hier aber keine Meldung vor, kann der Hund leider nicht starten.

Der Vorstand

 

2. HSCD Frühjahrsshow - Bergerhof 1, Meckenheim Lüftelberg /NRW

    Folgende Titel sind möglich:

CAC, Anw. Dt.Ch. VDH, Dt.Veter.Ch. VDH, Dt.Jgd.Ch., VDH Anw. HSCD-Ch., HSCD-Vet.Ch. HSCD-Jdg. Ch.
genehmigt vom Verband für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) und der Fédération Cynologique International (FCI)

Veranstaltungsort:

Bergerhof 1, 53340 Meckenheim Lüftelberg

https://maps.app.goo.gl/PKe4d9QcRJ6Da3rK8

Meldeschluss: 28.04.2024

Richter: Frau Marie-Josée Melchior Schlechter

Am Folgetag findet unsere Nachzuchtkontrolle statt.

Datenschutzerklärung


In folgenden Klassen kann gemeldet werden:

Babyklasse
Jüngstenklasse
Jugendklasse
Zwischenklasse
Offene Klasse
Champion Klasse
Veteranenklasse

Zuchtgruppe
Paarklasse

Meldegebühren:

Für den 1. Hund inkl. Katalog: € 40,-
Für jeden weiteren Hund eines Besitzers: € 35,-
(Jugend-, Zwischen-, Offene- und Championsklasse)

Babyklasse: € 10,-
Jüngstenklasse: € 15,-
Veteranenklasse: € 20,-
Zuchtgruppe / Paarklasse: € 15,-

Nach dem 28.04.2024 werden keine Meldungen mehr angenommen!


Bankverbindung:
HSCD e. V.
Sparkasse Hanau, BLZ: 506 500 23
Konto: 921 0964
IBAN: DE28 5065 0023 0009 2109 64
BIC: HELADEF1HAN

Bei Zahlungen bitte unbedingt Hundebesitzer und Hundename angeben!

Die Zahlung hat auf jeden Fall zu erfolgen, auch wenn - ganz gleichgültig aus welchen Gründen - die Teilnahme unterbleibt.

Kann die Ausstellung aus nicht vorhersehbaren Gründen nicht stattfinden, finden die Bestimmungen des § 29 VDH-Ausstellungsordnung Anwendung.
Gerichtsstand: Hanau


Jeder teilnehmende Hund muss wirksam gegen Tollwut geimpft sein. (Impfnachweis ist mitzuführen)
Für jeden vorgeführten Hund muss eine Haftschutzversicherung abgeschlossen sein.

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